CHRONIK
Übersetzung der Standgenehmigung 1871
Dieburg am 6. Mai 1871
Betreffend : Gesuch der Groß-Bieberauer Schützengesellschaft
um Verlegung ihres Schiestandes.
Das
Großherzogliche Kreisamt Dieburg
an
Großherz. Bürgermeisterei Groß Bieberau.
Der Anlage eines Schießstandes an der von Ihnen bezeichneten
Stelle in der Flur I nach Flur IX steht ein Hindernis nicht entgegen,
sofern der Kugelfang entsprechend groß und Mauer oder Pfahlwerk
errichtet und gehörig mit Wasen beschlagen wird.
Wir setzen indessen hierbei voraus, daß nur an Sonn- und Festtagen
geschossen wird an welchen Niemand im Felde sich aufhält.
Sie wollen die Gesuchsteller hiernach verständigen und den Befolg
übernehmen.
Die Anlagen Ihres Berichts sind wieder angeschlossen.
Büchler