SCHÜTZENGESELLSCHAFT 1863 Groß-Bieberau

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Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung 2008 gibt es keine verpflichtenden Mindestarbeitszeiten mehr.

Die Mitglieder sind jedoch aufgerufen an Arbeitseinsätzen teilzunehmen und die erbrachten Stunden in den Ordner -Arbeitszeiterfassung- einzutragen damit die für das Anwesen notwendige Arbeitszeit ermittelt werden kann.