Laut Beschluss
der Jahreshauptversammlung 2008 gibt es keine verpflichtenden Mindestarbeitszeiten
mehr.
Die Mitglieder
sind jedoch aufgerufen an Arbeitseinsätzen teilzunehmen und die
erbrachten Stunden in den Ordner -Arbeitszeiterfassung- einzutragen
damit die für das Anwesen notwendige Arbeitszeit ermittelt werden
kann.